Área Laboral-Empresarial

Bereich Arbeit und Unternehmen

UNIdet bietet diverse Dienste der Prävention und Kontrolle an, um Ihr Unternehmen vor unangemessenem oder unlauterem Verhalten zu schützen.
 

Vertragsbrüche von Beschäftigten

  • Exklusivverträge
  • Zweitbeschäftigungen
  • Verstöße gegen die berufliche Schweigepflicht
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Unerwünschte Weitergabe und Nutzung von betriebsinterner Information

Ermittlungen bei Betriebsunfall oder Krankschreibung

  • Nicht einhalten von Arbeitssicherheitsmaßnahmen
  • Alkohol-oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz
  • Vorgetäuschte Krankheit, “Krank feiern”

Produktivitätseinbußen

  • Verluste unbekannten Ursprungs - Diebstahl 
  • Kontrolle von Vertriebsmitarbeitern im Aussendienst
  • Kontrollieren ob Arbeitsprotokolle, Arbeitszeiten und Aufgaben vom Personal eingehalten werden

Vorgetäuschte Krankheit – Krankfeiern

  • Krankschreibung bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit für weitere Unternehmen oder auf selbständiger Basis
  • Tätigkeiten die mit einer Krankschreibung in Widerspruch stehen

Überprüfung von Lebensläufen

  • Überprüfen von Angaben zu vorherigen Arbeitsverhältnissen
  • Angaben zu akademischem Werdegang und Berufsausbildungen
  • Personenbezogene Angaben Analyse von Handschrift/Graphologie
  • Überprüfen von Berufskenntnissen leitender Angestellter

                 Betrug durch                          Handelsvertreter oder                  Verteilerpersonal

  • Unlauteres Verhalten von Handelsvertretern oder Verteilerpersonal
  • Falsche Angaben in Kostenabrechnungen
  • Zweitbeschäftigung bei Konkurrenzunternehmen der selben Branche oder als Selbsständige
  • Alkohol- oder Drogenkonsum, Spielsucht
  • Nicht-einhalten von Ethikrichtlinien/Annehmen von Zuwendungen oder Vergünstigungen
  • Kontrolle von Verteilernetzen
  • Diebstahl von Firmeneigentum/Lagerbeständen
  • GPS-tracking von Verteilerflotten

Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz

  • Gesetz über Arbeitnehmerrechte, Artikel 54, rechtmäßige Entlassung wegen Fehlverhaltens
  1. Ein Arbeitsvertrag kann bei Nichterfüllung von Vertragspflichten oder schwerem Fehlverhalten auf Entscheidung des Arbeitgebers gekündigt werden
  2. Als Nichterfüllung von Vertragspflichten gelten: (….) regelmäßiger Alkohol- oder Drogenmissbrauch, sofern dieser negative Auswirkungen auf die Arbeit hat.

Prävention von Diebstahl

  • Montage von versteckten Kameras
  • Elektronische Warensicherung - Kaufhausdetektive
  • Kontrolle von Verteilerflotten

Kontrolle von Gewerkschaftsvertretern

  • Kontrolle über Nutzung von Arbeitsbefreiungen von Betriebsratsmitgliedern
UNTERNEHMEN, WELCHE UNSERE DIENSTE IN ANSPRUCH NAHMEN, WAREN ÜBERAUS ZUFRIEDEN MIT DEN ERZIELTEN ERGEBNISSEN.
 

TYPISCHE FÄLLE

  • Ihnen ist bekannt, dass ein Angestellter während einer Krankschreibung für ein anderes Unternehmen arbeitet?
  • Sie möchten prüfen, ob Ihre Mitarbeiter sich an Arbeitszeiten halten und die Arbeitsaufgaben erfüllen?
  • Es liegen Verluste mit unbekanntem Hintergrund vor? Die Zahlen der Kasse und Lagerbestände stimmen nicht überein? 
  • Sie möchten den Verdacht auf unlauteren Wettbewerb klären? 
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